In welchem Land wird meine Rente besteuert, wenn ich ganz oder teilweise auswandere?
Seit 2005 gilt in Deutschland die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Was bedeutet das konkret? Das bedeutet, dass Ihre finanziellen Aufwendungen für die Altersvorsorge zunehmend steuerfrei sind. Im Gegenzug werden Ihre Renteneinkünfte später individuell versteuert.
Um eine doppelte Besteuerung zu verhindern, hat Deutschland mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Ratsam ist, dass Sie sich bei Ihrem Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder bei einem Steuerberatungsbüro näher informieren.
Wenn Sie im Ausland leben und eine deutsche Rente beziehen, ist das Finanzamt Neubrandenburg Ihr Ansprechpartner. Sie erreichen das Finanzamt Neubrandenburg unter der Telefonnummer: +49 (0) 395 4422247000 oder via E-Mail unter: ria@finanzamt-neubrandenburg.de.
Quelle: deutsche-rentenversicherung.de
Tipp: Vertiefende Informationen zu diesem Thema finden Sie beispielweise bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung (DVKA) und auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
