In welchem Land muss ich meinen Rentenantrag einreichen?

Falls Sie in einem Land leben, in dem das Europarecht Anwendung findet (Mitgliedstaat), oder in einem Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungs-abkommen pflegt (Abkommensstaat), haben Sie die Möglichkeit, Ihren Rentenantrag bei der zuständigen Rentenversicherung des Landes zu stellen, in dem Sie wohnhaft sind. Diese wird Ihren Antrag dann an die entsprechende Rentenversicherung weiterleiten.

Wenn Sie sowohl in Deutschland als auch in einem Mitglieds- oder Abkommensstaat berufstätig waren, reicht es aus, einen einzigen Rentenantrag einzureichen. Dieser Antrag wird für die deutsche und auch für die ausländische Rente berücksichtigt. Die Rentenversicherung, bei der Sie den Antrag stellen, informiert die anderen relevanten ausländischen Versicherer und leitet das Rentenverfahren praktischerweise für Sie in die Wege.

Quelle: deutsche-rentenversicherung.de

Tipp: Vertiefende Informationen zu diesem Thema finden Sie beispielsweise bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung (DVKA) und auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

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