Kann ich Jahre anrechnen lassen, in denen ich im Ausland gelebt und gearbeitet habe?

Obwohl es durchaus möglich ist, dass Sie Rentenansprüche aus verschiedenen Ländern zusammenführen, erfolgt die Auszahlung der Rente durch jedes Land selbst. Es besteht also die Möglichkeit, dass Sie Renten aus mehreren Ländern beziehen. Eine einheitliche „Gesamtrente" aber oder eine Art „Europarente" existiert nicht. (Die Höhe der Renten richtet sich dann nach den jeweiligen nationalen Regelungen.)

Für den Anspruch auf eine deutsche Rente sind auch  Zeiträume bedeutsam, die Sie im Ausland verbracht und gearbeitet haben. Bei der Überprüfung der Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für einen Rentenanspruch werden die deutschen und ausländischen Versicherungszeiten dann addiert, wenn diese:

A) aus Ländern stammen, in denen Europarecht gilt (Mitgliedstaaten), oder

B) aus Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland stammen.

Im Gegenzug berücksichtigen auch Mitgliedsstaaten und Abkommensstaaten die deutschen Zeiten bei der Prüfung Ihres Rentenanspruchs in ihrem jeweiligen Land.

Quelle: deutsche-rentenversicherung.de

Tipp: Vertiefende Informationen zu diesem Thema finden Sie beispielsweise bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung (DVKA) und auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
 

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